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Kinderrechte in die Verfassung NRWs aufgenommen

Der Deutsche Kinderschutzbund Landesverband NRW e.V. hat sich seit Jahren für diese Verfassungsänderung stark gemacht, denn: die Aufnahme der Kinderrechte in die Verfassung ist ein unabdingbarer Meilenstein auf dem Weg zur Umsetzung der UN-Kinderrechte-Konvention.

Der neue Artikel 6 unserer Landesverfassung hat nun folgende Fassung:

“Kinder und Jugendliche”

(1) Jedes Kind hat ein Recht auf Achtung seiner Würde als eigenständige Persönlichkeit und auf besonderen Schutz von Staat und Gesellschaft.

(2) Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Entwicklung und Entfaltung ihrer Persönlichkeit, auf gewaltfreie Erziehung und den Schutz vor Gewalt, Vernachlässigung und Ausbeutung. Staat und Gesellschaft schützen sie vor Gefahren für ihr körperliches, geistiges und seelisches Wohl. Sie achten und sichern ihre Rechte, tragen für altersgerechte Lebensbedingungen Sorge und fördern sie nach ihren Anlagen und Fähigkeiten.

(3) Allen Jugendlichen ist die umfassende Möglichkeit zur Berufsausbildung und Berufsausübung zu sichern.

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