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Begleiteter Umgang

Der “Begleitete Umgang” ist eine Möglichkeit die Besuchkontakte in einem geschützten Rahmen und unter Begleitung durchzuführen. Er kann eine Hilfe sein, den Kontakt zum besuchberechtigten Elternteil wieder aufzubauen oder zu stabilisieren. Das gilt insbesondere für die Wiederanbahnung nach langen Kontaktabbrüchen. Bei einem hohen Konfliktpotential zwischen den Eltern und den damit verbundenen Loyalitätskonflikten der Kinder kann der “Begleitete Umgang” konfliktreduzierend wirken und somit auch die Kinder entlasten, so dass sie unbefangener zu dem Kontakt gehen können. Bei drohender Gefahr von Gewalt kann er dazu beitragen die Eskalation zu mildern oder zu beenden. Im Falle von Gewalt, Missbrauch oder drohender Entführung dient er dem Schutz des Kindes. Das Kindeswohl steht hier an erster Stelle und ist ausschlaggebend für die Durchführung und Ausgestaltung dieser begleiteten Umgänge.

Nähere Informationen unter www.bu-ksb-bo.de!

Sollten Sie einen Gerichtsbeschluß haben, der einen Begleiteten Umgang empfiehlt, so können sich hier ein Anmeldeformular herunterladen. BU-Formular

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